Sehr geehrte Patient / Innen !
Nach Empfehlung der Kärntner Ärztekammer sind bei uns ab 1.1. 2025 ärztliche Leistungen, die nicht von den Krankenkassen abgegolten werden, gebührenpflichtig.
Dazu gehören verschiedene Bestätigungen und Atteste, die bisher ohne Gebühren ausgestellt wurden.
Pflegeurlaub:
Um Angehörige zu pflegen, stehen jedem Arbeitnehmer 1 bis 2 Wochen Pflegeurlaub zu.
Prinzipiell benötigt man hierfür laut Gesetz keine ärztliche Pflegefreistellung. Sollte Ihr Betrieb trotzdem ausdrücklich eine ärztliche Bestätigung fordern, muss er Ihnen auch die Kosten einer solchen rückerstatten.
Schulbefreiung:
Ein Fernbleiben vom Schulunterricht von bis zu drei Tagen ist durch eine von den Eltern ausgestellte Entschuldigung zu rechtfertigen.
Eine längere Krankheitsdauer wird bei von uns behandelten Kindern ohne anfallende Gebühr bestätigt.
Weitere kostenpflichtige Leistungen:
Gesundheitsatteste, Sporteignungsbestätigungen, Versicherungsatteste, Impftiteratteste für Arbeitgeber, Patientenverfügungen
Die Gebühren im Detail:
Empfehlungstarife der Ärztekammer: